Art. 50 KI-Verordnung · gilt seit dem 2. August 2026

KI-Transparenz-Check
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Nutzt Ihre Website einen KI-Chatbot? Dann müssen Besucher darüber informiert werden - Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Prüfen Sie Ihre Website in Sekunden, ohne Registrierung.

Automatisierte Teilprüfung der öffentlich erreichbaren Startseite · keine Rechtsberatung

Was Art. 50 der KI-Verordnung fordert

Die Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme gelten seit dem 2. August 2026 (Art. 113 VO (EU) 2024/1689).

Hinweispflicht bei KI-Interaktion Art. 50 Abs. 1

Chatbots und andere KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen so gestaltet sein, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI sprechen:

„Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich.“

Zeitpunkt und Form Art. 50 Abs. 5

Die Information muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt werden und den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Ein Hinweis tief in den AGB genügt dafür nicht.

Weitere Transparenzpflichten Art. 50 Abs. 2–4

Darüber hinaus regelt Art. 50 die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Abs. 2), Informationspflichten bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung (Abs. 3) sowie Offenlegungspflichten bei Deepfakes und KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse (Abs. 4).

Hinweis: Für die Kennzeichnungspflichten nach Abs. 2 ist im Rahmen des angekündigten AI-Omnibus-Pakets eine Verschiebung auf den 2. Dezember 2026 vorgeschlagen (Stand: August 2026, formale Verabschiedung ausstehend). Die Hinweispflicht für Chatbots nach Abs. 1 bleibt davon unberührt.

Bußgeldrahmen Art. 99 Abs. 4 Buchst. g

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 können mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder – im Falle von Unternehmen – bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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Häufige Fragen

Seit wann gilt Art. 50 der KI-Verordnung?

Die Transparenzpflichten des Art. 50 VO (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026 (Art. 113). Für die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte (Abs. 2) ist im Rahmen des angekündigten AI-Omnibus-Pakets eine Verschiebung auf den 2. Dezember 2026 vorgeschlagen – die Hinweispflicht für Chatbots (Abs. 1) bleibt davon unberührt.

Betrifft die Hinweispflicht meinen Website-Chatbot?

Wenn Ihr Chatbot ein KI-System ist, das für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt ist, müssen Besucher grundsätzlich informiert werden – es sei denn, dies ist aus Sicht einer verständigen Person aufgrund der Umstände offensichtlich. Ob im Einzelfall eine Pflicht besteht, hängt u. a. von Ihrer Rolle (Anbieter/Betreiber) und den Ausnahmen des Art. 50 ab.

Was prüft der kostenlose Check – und was nicht?

Der Check ist eine automatisierte Teilprüfung der öffentlich erreichbaren Startseite: Er erkennt über 35 bekannte Chatbot- und KI-Widget-Plattformen und prüft, ob ein Transparenzhinweis auffindbar ist. KI-Systeme auf Unterseiten, in eingeloggten Bereichen oder Apps werden nicht erfasst. Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung und trifft keine Aussage über die Konformität mit der KI-Verordnung insgesamt.

Wie setze ich die Hinweispflicht schnell um?

Mit einem kostenlosen LawFix-Konto erhalten Sie ein einbindbares Hinweis-Widget in 24 EU-Sprachen (Anzeige spätestens bei der ersten Interaktion, Art. 50 Abs. 5), eine generierte Transparenzerklärung für Ihre Website sowie einen dokumentierten Nachweis als PDF.

Welche Bußgelder drohen?

Nach Art. 99 Abs. 4 Buchst. g VO (EU) 2024/1689 können Verstöße gegen Art. 50 mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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Der KI-Transparenz-Check ist eine automatisierte Teilprüfung und dient als Orientierungshilfe und Nachweismittel. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall Pflichten nach der VO (EU) 2024/1689 bestehen, bedarf der rechtlichen Prüfung.